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Reichsamt zur Bereinigung von politisch-, juristisch- und publizistischen Staatsterrorismus
Abkürzung: „RaBeStTe“

Dieses Reichsamt ist nach über 100 Jahren der vorsätzlichen Täuschung nicht mehr zu verhindern. Eine Bereinigung kann nur erfolgen, wenn die Personen endlich in der Öffentlichkeit beim Namen genannt werden.

Es soll die Ernsthaftigkeit des Volkes unterstützen und beflügeln, um endlich eine wahrhaftige und friedliche Weltordnung herzustellen, deren Stärke und Macht im freien Willen des Einzelnen und der einzelnen Völker, gelebt werden kann. Dieses Reichsamt muß von Personen besetzt sein, die eine neutrale Position gegenüber dem Volk, dem Staat und der staatlichen Führung einnehmen können. Die betreffenden Personen müssen vor Manipulationen abgesichert sein. Zur Erzielung einer wahrhaftigen Bereinigung sind auf  Namen und Titel keine Rücksicht zu nehmen. Die daraus folgernde Datenbank muß allen Menschen per Weltnetz, in öffentlichen Archiven und Publikationen zur Verfügung gestellt werden.

Nach folgenden Kriterien wurde die folgende Liste recherchiert und amtlich erfaßt:

Alle Versuche, die gelisteten Gruppierungen und Personen (siehe Beitrag) von Ihrem Irrtum und Wahnsinn abzuhalten, wurden mit Diffamierung der Verfassungsorgane, der Reichsleitung oder einzelner Personen beantwortet. Somit steht bewiesenermaßen fest, daß die verantwortlichen Organisatoren nie eine staatliche Souveränität des Deutschen Reiches und des Deutschen Volkes beabsichtigten, sondern ein neues Weimar und Versailles anstreben. Auch dann nicht, wenn sie die Welt erneut täuschen, indem sie aufeinmal das Kaiserreich verherrlichen.

Die UN-Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948

Wer sich auf das RuStAG 1913 bezieht und die Verfassung des Deutschen Reiches ablehnt, indem er die Weimarer Verfassung oder sonstige Verfassungen anerkennt, verliert seine Staatsangehörigkeit. Wer auf dem Reichsgebiet  des rechtsfähigen Deutschen Reiches ohne Genehmigung der staatlichen Organe Deutschlands eine Selbstverwaltung, einen neuen Staat, der sonstige Vereine und Gesellschaften gründet, begeht Landes- und Hochverrat am Staat und am Deutschen Volk.

Hier die Aufklärung zur Weimarer Verfassung

Wer sich auf die Weimarer Verfassung, den DDR-Verfassungen oder auf das Grundgesetz beruft, unterwirft sich allen internationalen Gesetzen, die als Folge des Versailler Diktates gemacht wurden.
Beachten Sie folgende Seiten:
http://reichsamt.info/justizamt/shaef.htm
http://reichsamt.info/justizamt/besatzungszeit.htm
http://reichsamt.info/justizamt/kontrollratsgesetze.htm
http://reichsamt.info/justizamt/Gesetze-1933-1945ab2005-Zukunft.htm

Achtung:
Die vorgenannten Militärgesetze gelten für den durch uns erfassten Personenkreis und dem gesamten Personal der BRD eines Vereinigten Wirtschaftsgebietes.

Die Erstveröffentlichung dieser Liste war am 15.04.2012. Bis zur amtlichen Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger zum 04.03.2019, hatten alle Genannten ausreichend Gelegenheit, sich zu läutern.

Nachfolgend die uns bekannten Reichsbürger, Staatsverleugner, Organisationen und illegalen Unernehmungen, sowie selbsternannten und fremdgeführten Staatenlosen.

Denn das Deutsche Volk hat das Recht zu wissen, wer gegen die Herstellung der Einheit und Freiheit Deutschlands handelt.

Volksverrat begeht derjenige, der das eigene Volk verrät, hintergeht, betrügt.

Ein passendes Zitat zum aktuellen Zustand der Deutschen:

„Die Diktatur der korrupten, raffgierigen, machtbesessenen, krankhaften, bornierten, engherzigen und gewalttätigen UNdeutschen“

Wichtiger Hinweis: Alle Dokumente und Abmachungen der durch uns veröffentlichten Gruppierungen, sind staatsrechtlich illegal und handeln gegen den rechtsfähigen Nationalstaat Deutschland.

Die wichtigsten Täuschungsmanöver der gelisteten Gruppen oder Personen:

  • Alle arbeiten mit einer Verfassung oder mit Gesetzen OHNE Geltungsbereich;
  • Niemand der Genannten ist im Besitz einer staatlichen Urkunde oder eines Ausweises;
  • Niemand der Genannten ist als Reichs- und Staatsangehöriger im Personenstandsregister des Deutschen Reiches geführt.
  • Alle wollen die Staatsangehörigkeit aus dem Jahre 1913, wollen aber die Staatsgrenzen der Fremdverwaltungen;
  • Einige wollen ein Deutschland, das durch Fremdmächte bzw. Firmen gesteuert wird;
  • Alle beziehen sich auf falsche Regierungsformen.
  • Alle akzeptieren und dulden mit ihrer Handlung das Versailler Diktat und den Verrat am Deutschen Volk.
  • Alle stellen Spielzeugausweise oder Urkundenfälschungen aus.
  • Einige behaupten auch, daß Deutschland nie gegeben hätte.
  • Einige behaupten, das Deutsche Reich wäre ein Verein.

Zusätzlich gilt auch folgendes zu beachten!

Staatsterrorismus bezeichnet Gewaltakte, die als terroristisch eingestuft und durch die ausübende Staatsgewalt z.B. Militär, Polizei, Justiz vollzogen oder durch eine souveräne Regierung gefördert werden. Staatsterrorismus bezeichnet insofern feindselige Aktionen außerhalb eines erklärten Krieges gegen zivile Ziele beziehungsweise unter bewußter Inkaufnahme ziviler Opfer beim angegriffenen Ziel; seien es Menschenleben oder lebenswichtige Einrichtungen. Staatsterroristische Akte können auch gemeinsam von mehreren Staaten begangen werden (siehe Beispiele).

Der Terror (lateinisch der Schrecken, von terrere – in Schrecken versetzen) ist die systematische und oftmals willkürlich erscheinende Verbreitung von Angst und Schrecken durch ausgeübte oder angedrohte Gewalt. Damit werden Menschen gefügig gemacht, um politische und / oder wirtschaftliche Ziele durchsetzen zu können. Das wird im allgemeinen als Terrorismus bezeichnet.

Der lateinische Ausdruck territio (deutsch „Territion“ Schreckung) bezeichnet das Zeigen der Folterinstrumente als Vorstufe der Folter, was bereits ausreichte, um Geständnisse zu erzwingen.

Terror war ursprünglich bei den alten Vordenkern des Liberalismus eine dem Staat zugeschriebene legitime Funktion. Für Thomas Hobbes war der „Schrecken gesetzlicher Bestrafung“ (terror of legal punishment) eine notwendige Voraussetzung eines Staatswesens, dem auf der anderen Seite „der Schrecken der Macht“ (the terror of some power) entsprach.

Das Gewaltmonopol des Staates bezeichnet die ausschließlich staatlichen Organen vorbehaltene Legitimation, physische Gewalt auszuüben oder zu legitimieren. Es ist ein Prinzip aller modernen Staaten und gilt als eine der Grundlagen für das Funktionieren des Rechtsstaates. Der Begriff wurde von dem Soziologen Max Weber in seiner Schrift Politik als Beruf geprägt, aber Grundzüge sind bereits in der politischen Philosophie von Thomas Hobbes vorhanden (speziell der Leviathan).

Motivation:

Die Rechtsordnung demokratischer Staaten kennt auch Ausnahmen vom Gewaltmonopol des Staates. Dazu zählt etwa das Recht, sich mit Gewalt gegen rechtswidrige Angriffe zu wehren (Notwehr) und sich vor sonstigen Gefahren zu schützen (Notstand).

Weitgehend anerkannt ist ein privates Widerstandsrecht für den Fall, daß die staatliche Rechtsordnung versagt oder der Staat selbst zur Bedrohung für die Rechte der Bürger wird. Im deutschen Grundgesetz ist dies im Artikel 20 Absatz 4 festgehalten (Widerstandsrecht in Deutschland).

Staatsterrorismus

Während mit der Niederschlagung des NS-Regimes noch Einigkeit bestand, daß es Staatsterror gibt, z.B. die Novemberpogrome 1938, scheint sich die heutige Politik etwas davon zu versprechen, wenn sie den Begriff Staatsterrorismus meidet und den tatsächlich vorhandenen Staatsterrorismus auf von Geheimdiensten gesteuerten Terrorgruppen in anderen Ländern konzentriert.

Motiv solcher Leugnung dürfte sein, daß sich nichtstaatlicher bzw. antistaatlicher Terrorismus häufig als Reaktion auf Staatsterrorismus zu legitimieren versucht.

Aber wie hilflos und falsch die Staatsterrorismus-Leugnung ist, zeigt sich auch daran, wenn behauptet wurde, daß die Taliban mittels dem Staat Afghanistan einen staatlichen Terrorismus gegen die Welt veranstaltet hätten.

Der Terroristenpropaganda läßt nicht begegnen, indem staatlicher Terror bzw. staatliche Verbrechen geleugnet werden, denn zu offenkundig gibt den Staatsterrorismus und zu häufig besteht die Wechselwirkung zwischen Terrorismus und Staatsterrorismus, dessen Dimension mit untenstehender Liste nur angedeutet werden.

Terroristenpropaganda läßt sich auf der abstrakteren Ebene nur mit dem Hinweis begegnen, daß sich das Unrecht mehrt, wenn Unrecht mit Unrecht vergolten werden dürfte.

Terroristenpropaganda läßt sich auf der konkreten Ebene nur mit dem Hinweis begegnen, wie häufig ausgerechnet Menschen einem „Kampf“ geopfert werden, die mit dem Streit wenig bzw. nichts zu tun haben, während die eigentlichen Streitbetreiber bestens bewacht und geschützt ihr mörderisches Dasein fortsetzen können.

Wo liegen die Unterschiede zwischen Terrorismus und Staatsterrorismus?

Der juristische Vergleich

a) Nichtstaatlicher Terrorismus setzt sich über das staatliche Recht hinweg.

b) Staatsterrorismus schafft sich die Paragraphen, mittels derer er zum Unrecht schreiten darf.

c) Es gibt überdies noch eine Menge von Mischformen halbstaatlichen Terrorismus, wenn der Staat beispielsweise nichtstaatlichen Terrorismus trotz gegenteiliger Gesetze gewähren läßt,
aa) um Oppositionelle oder
bb) Minderheiten zu unterdrücken,
cc) um gegen andere Staaten „unerklärte Krieg“ zu führen.
Umgekehrt gibt es halbnichtstaatlichen Terrorismus, wenn beispielsweise die Mafia staatliche Strukturen durchdringt, um zusätzlich durch Staatswillkür die Widersacher des eigenen Terrors kalt zu machen.

Der qualitative Vergleich

Nichtstaatlicher Terrorismus und Staatsterrorismus wollen gesellschaftliche und/oder internationale Streitigkeiten nicht auf dem Wege des Rechts und demokratisch austragen, sondern mittels Gewalt.

Zunächst noch die Klarstellung, daß unter Staatsterrorismus ein Terrorismus des Staates gegen Oppositionelle und Unbeteiligte zu verstehen ist.

Der Ressourcen-Vergleich

a) Nichtstaatlicher Terrorismus verfügt über Menschen, die er sich quasi im „Schwarzmarkt der Meinungen“ beschaffen kann, also in dem Maße, wie der Staat entweder an eigener Legitimation einbüßte und Extremismus/Terrorismus in der Bevölkerung ideologisch Raum greift.

b) Staatlicher Terrorismus verfügt über Menschen per Einberufungsbefehl.

c) Nichtstaatlicher Terrorismus verfügt über Mittel, die er sich quasi im „Schwarzmarkt der Materialien“ beschaffen kann. Seine Mordinstrumente sind für den „ordentlichen Krieg“ meist zu klein dimensioniert und (vorerst) auch kleiner in der Wirkung, solange Terroristen der Zugriff auf staatliche „Errungenschaften“ wie Atomwaffen und andere Massenvernichtungsmittel nicht gelingt bzw. es an Unterstützung seitens anderer Staaten fehlt, aber auch deren Hilfe wären durch Staatsgrenzen und Geheimhaltungen gehemmt.

d) Staatlicher Terrorismus hat den Zugriff auf die öffentlichen Finanzen einschließlich der Möglichkeit zur  Staatsverschuldung. Daraus kann der Staat den Wissenschaftsbetrieb, die Industrie und (siehe oben) den Einberufungsbefehl für seine Ziele aktivieren. Der Staatsterrorismus kann also in Dimension der Volkswirtschaft Gewaltanwendungen vorbereiten und realisieren, eine Diktatur errichten und zwischenstaatliche Kriege führen.

Der politische Vergleich

Nichtstaatlicher Terrorismus richtet sich gegen einzelne Interessengruppen innerhalb der Gesellschaft oder gegen sucht sich die Opfer willkürlich, um aus  gegen In den meisten Fällen erscheinen mir Terrorismus und Staatsterrorismus wie Kehrseiten der selben Medaille, die sich aus der Gegenseitigkeit zu legitimieren versuchen, aber letztlich nicht können, denn Terror war, ist und bleibt, was nach allem wahren Recht und Gewissen verboten ist: Gewaltdrohung und Gewaltanwendung ohne Notwehr, Nothilfe zu sein.

Oder anders gesagt: Betrachten wir nichtstaatlichen und staatlichen Terrorismus in den Methoden und zugespitzt in seinen Zielen, so ist die Methode identisch Gewalt und das Ziel die eigene Macht.

Der nichtstaatliche Terrorismus riskiert den Bürgerkrieg und scheut keine Eskalation. Der staatliche Terrorismus riskiert die Diktatur und den zwischenstaatlichen Krieg.